[SPEAKER_01] Ich soll vor dem Zahnarzttermin meine Allergien klären. Meine Mutter sagt immer, in unserer Familie vertrage niemand Penicillin. [SPEAKER_00] Betrifft das eine bei Ihnen selbst bestätigte Reaktion oder die Ihrer Mutter? [SPEAKER_01] Bei meiner Mutter ist es bestätigt. Bei mir gab es als Kind nach irgendeinem Antibiotikum einen Ausschlag. Ich weiß den Namen nicht mehr, und einen Allergiepass habe ich nie bekommen. Ich kann also nicht sagen, ob es Penicillin war. [SPEAKER_02] Ich bin seine Mutter. Meine eigene Penicillinallergie ist untersucht worden. Bei ihm war ich damals nicht sicher, ob der Ausschlag vom Medikament oder vom Infekt kam. [SPEAKER_00] Dann halten wir bei Ihnen den Antibiotika-Allergiestatus als unklar fest. Wir bestätigen keine Penicillinallergie, schließen sie aber auch nicht sicher aus. Haben Sie jetzt Ausschlag, Atemnot oder Fieber? [SPEAKER_01] Nein, nichts davon. Ich komme heute nur wegen der Unterlagen. Ich habe auch keinen Diabetes. Bei meiner Mutter ist ein Diabetes bekannt. [SPEAKER_00] Ich fordere die damaligen kinderärztlichen Unterlagen an. Ein Allergietest wird heute nicht durchgeführt und heute wird kein Antibiotikum verordnet. Wir besprechen nach Eingang der Unterlagen das weitere Vorgehen; einen festen Folgetermin legen wir noch nicht fest. [SPEAKER_02] Ich suche zu Hause nach dem alten Arztbrief. Der Allergiepass in meiner Tasche ist meiner, nicht der meines Sohnes. [SPEAKER_00] Wir ergänzen die Dokumentation um die folgenden ausdrücklich besprochenen Punkte. Zum Schluss ist die alte allergologische Dokumentation doch eingetroffen. Für Sie selbst ist darin eine bestätigte Penicillinallergie dokumentiert; damit ist der Status nach diesem Abgleich nicht mehr unklar. Außerdem korrigieren Sie die Familienangabe: Die bestätigte Penicillinallergie in der Familie betrifft Ihren Vater, nicht die Mutter. Die Diabetesangabe zur Mutter bleibt richtig. [SPEAKER_00] In die Unverträglichkeitsliste gehört zusätzlich eine vom Patienten berichtete Übelkeit unter Tramadol; einen Allergienachweis dafür gibt es nicht. Ein Notfallausweis wurde heute ausgestellt und ausgehändigt. Eine Angehörigenreaktion darf nicht als eigene Anaphylaxie übernommen werden. Die Praxis soll nach Sichtung der Unterlagen telefonisch Kontakt aufnehmen, ein Datum ist weiter offen. [SPEAKER_01] Bitte halten Sie bei den neuen Angaben fest, was nur besprochen oder geplant wurde und was tatsächlich schon erfolgt ist. Angaben zu meinen Angehörigen gehören weiter zu deren eigener Geschichte. [SPEAKER_00] Ja, wir unterscheiden die tatsächlich bestätigten Angaben von früheren oder fremden Notizen. Ungeklärtes wird dadurch nicht automatisch gesichert.